Diese rechtlichen Angaben gilt es zu beachten

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Die rechtlichen Vorgaben an einen Onlineshop sind komplex, fallspezifisch und für einen Laien kaum zu überblicken. Erschwert wird dies durch den Mix aus deutschen und europäischen Regelungen sowie Urteilen, die es einzuhalten gilt. Ein spezialisierter Anwalt kann dich hierzu genau beraten. Wir geben dir im Folgenden einen ersten Überblick darüber, welche Angaben in deinem Onlineshop notwendig sind.

Notiz: Wir geben auf unserer Seite keine rechtliche Beratung. Bei Fragen, wende dich an einen Anwalt oder Steuerberater.

Impressum

Die Anbieterkennzeichnung – oder geläufiger das Impressum – ist eine der wichtigsten Angaben in deinem Onlineshop. In ihm werden alle Informationen zusammengefasst, die dich als Gewerbetreibenden, dein Gewerbe und deine Kontaktmöglichkeiten betreffen. Ein fehlendes oder fehlerhaftes Impressum stellt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Telemediengesetz (TMG) dar und kann dich schnell tausende Euros an Abmahngebühren kosten.

Besser ist, du achtest von Beginn an auf seine die Vollständigkeit. Der Inhalt des Impressums ist abhängig von der gewählten Rechtsform und deinem Unternehmerstatus. Doch keine Sorge, die entsprechenden Informationen sind schnell zusammengestellt.

In dein rechtssicheres Impressum gehören:

  • Der Name deines Unternehmens/deiner Website
  • Dein vollständiger und nicht abgekürzter Name als Onlineshop-Betreiber
  • Der Sitz des Unternehmens mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort (Postfach ist nicht ausreichend)
  • Bei mehreren Niederlassungen die Anschrift der Hauptniederlassung
  • Name und Anschrift des juristischen Vertreters
  • Die Unternehmensform
  • Eventuell Angaben über Stamm- oder Grundkapital sowie der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen
  • Weitere Kontaktinformationen wie E-Mail, Telefon und Telefax
  • Die zuständige Aufsichtsbehörde
  • Das zuständige Handelsregister
  • Deine Umsatzsteuer-ID
  • Und gegebenenfalls Angaben zur Kleinunternehmerregelung

AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Bilden den rechtlichen Rahmen für alle Verträge, die du mit deinen Kunden abschließt. Grundsätzlich sind sie per Gesetz keine Pflichtangabe. Doch verschiedene Gesetzestexte wie die DSGVO schreiben bestimmte Informationspflichten vor, die über die AGB elegant realisiert werden können. In deinem Onlineshop musst du daher Angaben darüber machen, wie ein Vertragsabschluss zustande kommt, welche Zahlungsmöglichkeiten bestehen, welche Widerrufsbestimmungen gelten oder wie die Ware geliefert wird. Auch deine Rechte und Pflichten als Onlineshop-Betreiber werden in den AGB festgehalten.

Copy & Paste fremder AGB für deinen Onlineshop ist nicht zu empfehlen. Zum einen könnte dies eine Urheberrechtsverletzung darstellen, zum anderen muss die AGB an die Bedingungen und Abläufe deines Webshops angepasst werden. Es bestehen zudem große inhaltliche Unterschiede zwischen B2C und B2B. Welche Angaben in deinem konkreten Fall zu machen sind, kannst du am besten von einem Fachanwalt erfahren.

Bezogen auf die Anforderungen durch die DSGVO müssen die AGB offensichtlich in einen Webshop eingebunden sein. Zudem können die AGB nur dann Bestandteil deiner Verträge werden, wenn du bei Vertragsabschluss explizit auf sie hinweist.

Widerrufsbelehrung

Die Regelungen zum Widerruf sind besonders schwierig, da sie ständig abgeändert werden – zuletzt in 2014.
Die Widerrufsbelehrung muss individuell an deinen Webshop angepasst werden. Ihr Inhalt hängt etwa davon ab

  • Ob physische Waren oder digitale Inhalte gehandelt werden,
  • Einzelne Artikel oder eine Dienstleistung erworben wird,
  • Die Lieferung einmalig oder wiederholt erfolgt,
  • Ein oder mehrere Artikel bestellt werden,
  • Oder wie und zu welchen Kosten der Kunde die Waren zurücksenden bzw. vom Kaufvertrag zurücktreten kann.

Mit der letzten Neuerung gibt es einige Vereinfachungen des Widerrufrechts, von denen du als Shopbetreiber profitierst. So ist die Dauer der Widerrufsfrist bei korrekter Belehrung auf 14 Tage beschränkt und beginnt mit Erhalt der Ware. Allerdings ist ein Widerruf in Textform nicht mehr zwingend notwendig und kann auch per Telefon erfolgen. Du musst dafür in der Widerrufsbelehrung eine Telefonnummer angeben.

Wie vorher auch, gibt es eine Anzahl von Ausnahmeregelungen, die das Widerrufsrecht ausschließen können. Etwa bei individuell angefertigten Waren oder Dienstleistungen oder zeitlich begrenzten Angeboten wie Konzerttickets.

Hinweise zum Datenschutz

Durch die DSGVO muss die Datenschutzerklärung bei einem Onlineshop besonders ausführlich und detailliert ausfallen. Hier musst du neben allgemeinen Datenschutzhinweisen auch Angaben zur Erhebung, Verarbeitung und Speicherung von personenbezogenen Daten machen. Hierrunter fallen auch Angaben darüber, wie dritte Dienstleistungsanbieter in die Verarbeitungsprozesse eingebunden werden. Folgende Punkte musst du in deiner Datenschutzerklärung erschöpfend erläutern:

  • Anlegen eines Kundenkontos
  • Bonitätsprüfung
  • Nutzung externer Dienstleistungen wie Google Analytics
  • Einbindung externer Plugins
  • Setzen von Cookies
  • Server-Logfiles
  • Möglichkeiten für die Kunden, der Erhebung zu widersprechen, die bisher erfassten Daten auszulesen oder abzuändern

Für jeden dieser Punkte kannst du passende Muster aus dem Internet nutzen. Rechtlich sicher wird deine Datenschutzerklärung für deinen Onlineshop allerdings erst nach einer Prüfung durch einen Fachanwalt.

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